Definition:
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben.
Notwendigkeit:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs.2
- Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) §22 Abs. 2
- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2 Abschnitt 6.2)
- DGUV Information 205-023
Wichtig:
Verantwortlich für den Brandschutz ist immer der Unternehmer/Eigentümer!
Sollte dieses Thema einfach ignoriert werden, schützen den verantwortlichen Personen auch keine Unternehmensform
wie z.B. eine GmbH vor Haftungsfragen.
Anzahl:
i.d.R. sind 5% ausreichend.
Egal ob Imbissbudenbesitzer im kleinen Dorf bis hin zum großen Industrieunternehmen mit Mitarbeitern sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, neben den betrieblichen Ersthelfern auch Brandschutzhelfer zu bestellen und auszubilden.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.